Klage von Dr. Ansay gegen Grünhorn vor OLG Dresden vollumfänglich abgewiesen


Keine Grundlage für die erhobenen Vorwürfe: bereits dritte unbegründete Klage von Dr. Ansay

Leipzig/Dresden, 25.03.2026. Das Oberlandesgericht Dresden hat die Klage von Dr. Ansay gegen die Grünhorn Service GmbH vollständig abgewiesen (Az. OLG Dresden: 14 U 979/25). Denn angesichts seines eigenen Verhaltens ist Dr. Ansay weder klagebefugt noch sind die gegen Grünhorn erhobenen Vorwürfe inhaltlich zutreffend oder berechtigt.

Gericht stellt fehlende zustellfähige Anschrift des Klägers fest

Im Verlauf der mündlichen Verhandlung stellte sich heraus, dass Dr. Ansay über eine Adresse auf Malta operiert, bei der es sich nach den Feststellungen des Gerichts um eine Briefkastenadresse und nicht um eine zustellfähige Anschrift handelt. Eine solche Anschrift ist jedoch Voraussetzung, um gerichtliche Verfahren in Deutschland ordnungsgemäß führen zu können.
Ausgehend hiervon steht nun der Vorwurf im Raum, dass sich das Vorgehen von Dr. Ansay als rechtsmissbräuchlich darstellen könnte. Dies wird im Nachgang rechtlich zu bewerten sein.

Gericht sieht keine Grundlage für die erhobenen Vorwürfe

Darüber hinaus äußerte sich der Senat im Verlauf des letzten Verhandlungstages auch zu den inhaltlichen Vorwürfen gegen Grünhorn. Nach Einschätzung des Gerichts bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass es zu einer unzulässigen Rezeptzuweisung gekommen sei oder dass irreführende Abrechnungen vorgenommen worden seien.

Das Verfahren richtete sich gegen die Grünhorn Service GmbH. Ein inhaltlich gleichgelagertes Verfahren gegen die Grünhorn Apotheke Leipzig (Apotheke im PC Leipzig), das denselben Sachverhalt betraf, war bereits zuvor entschieden worden: Am 31. Juli 2025 wurde die Klage auch in diesem Verfahren zugunsten der Apotheke abgewiesen.

Wir begrüßen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden“, erklärt Stefan Fritsch, CEO der Grünhorn Gruppe. „Sie bestätigt unsere Auffassung, dass die gegen uns erhobenen Vorwürfe völlig aus der Luft gegriffen sind und dass wir unsere Angebote transparent, rechtskonform und im Interesse der Patientinnen und Patienten betreiben.“

Für Grünhorn ist die Entscheidung ein wichtiges Signal für Rechtssicherheit und fairen Wettbewerb im deutschen Gesundheitswesen. Das Urteil vom 24. März 2026 ist rechtskräftig.


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Grünhorn Service GmbH
Permoserstraße 19
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E-Mail: presse@gruenhorn.de

About the Grünhorn Network 

Grünhorn is the umbrella brand for the largest German cannabis network, founded in Leipzig in 2020. This includes, among others: the largest online pharmacy for cannabis, gruenhorn.de, Schurer Pharma & Cosmetics GmbH, which provides automated fulfillment and logistics services for cannabis-leading pharmacies, and the Canymed GmbH, a nationwide pharmaceutical wholesaler for medical cannabis. As a leading cannabis health brand, Grünhorn stands for high-quality and innovative products and research in the field of medical cannabis.  

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